Digitale Sirene
Die Ansteuerung muss in jedem Falle den Vorgaben der Projektgruppe Objektfunk/Alarmierung (PG OV/ALR) genügen. Diese können dem „Nutzungskonzept Alarmierung Bayern“ entnommen werden. Es liegt im „geschlossenen Nutzerbereich Digitalfunk“ auf der Webseite des
StMI zum Download bereit. (https://www.stmi.bayern.de/sus/digitalfunk/bos/) Die örtlichen Projektgruppen und auch weitere betroffene behördliche Stellen erhalten die Zugangsdaten auf
Anfrage von der PG OV/ALR. Im Downloadbereich ist auch das Musterleistungsverzeichnis
für TSE (TETRA-Sirenen-Einheit) zu finden, welches den beschaffenden Stellen eine Hilfestellung bei der Beschaffung bieten soll.
Die TSE besteht aus einem Steuergerät sowie einem TETRA-Funkgerät (sog. FRT), welche
gemeinsam in einem Schutzgehäuse verbaut werden. Darüber hinaus ist eine Antenne gem.
Vorgaben der BDBOS und eine BSI-Sicherheitskarte erforderlich. Bei Fragen hierzu können
Sie sich ebenso an die PG OV/ALR wenden.
Zu beachten ist, dass bei dem Sirenenförderprogramm des Bundes weitere Förderbedingungen gelten, die zwingend einzuhalten sind und sich nicht voll mit den Bedingungen des bayerischen Sonderförderprogramms Digitalfunk decken (z.B.: handelt es sich bei den durch den
Bund geförderten Sirenenanlagen ausschließlich um elektronische Sirenen, welche Notstrom
gepuffert sein müssen).
Es ist zu erwarten, dass die Expertengruppe Alarmierung/Fernwirken besonders im Hinblick
auf eine bundesweit einheitliche Warnung der Bevölkerung in der Parametrierung der TSE
weitere Vorgaben erarbeitet. Es ist von keinen grundsätzlichen Änderungen auszugehen, lediglich von Feinjustierungen und Detaillierungen. HW-Änderungen sind ab der MLV TSE-Anforderungen Version 2.0 nicht geplant. Die jeweils aktuellste Fassung steht online zur Verfügung.
Hier gelten die gleichen Vorgaben, wie sie für den Sprechfunk des Digitalfunks BOS für alle
ortsfesten Funkanlagen festgelegt wurden. Bzgl. des Antragsverfahrens erhalten Sie Unterstützung bei Ihrer örtlich zuständigen Taktisch Technischen Betriebsstelle (TTB).
Die AS BY stellt Vorlagen zur Programmierung der Funkgeräte (FRT) zur Verfügung, welche
mit dem StMI abgestimmt sind. Die Sirene (TSE) ist als ortsfeste Funkanlage anzumelden.
Hierbei unterstützt Sie Ihre zuständige TTB.
Aktuell wird an der Umsetzung zur Anbindung der Sirenen an das modulare Warnsystem des
Bundes (MoWaS) gearbeitet. Ausreichend ist aktuell die Möglichkeit der Ansteuerung der Sirene durch den Digitalfunk BOS
Die Erklärung der Betriebsbereitschaft kann schriftlich durch die beauftragte Firma erfolgen.
Hier gelten zahlreiche Normen für die unterschiedlichsten Gewerke (z.B. Baustatik, Blitzschutz, Elektrotechnik, etc.). Wir bitten Sie, sich bei der Installation von einer Fachfirma für Sirenen- und Warnanlagen beraten zu lassen, da ggf. verschiedene Normen auf die örtlichen
Bedingungen angewendet werden müssen. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen und
sicheren Aufbau sowie den Betrieb der Sirene eigenverantwortlich.
Hier ist nicht die Leitstelle der AS BY gemeint, diese Aufgaben wurden ihr nicht übertragen.
Diese Stelle ist vielmehr vom Betreiber der Sirene zu benennen, idealerweise ist dies eine zu
definierende, zentrale Stelle, z.B. die ILS oder TTB des jeweiligen RDB, welche für alle TSE
24/7 verfügbar ist. Es könnte jedoch auch der für den Bereich zuständige FW Kommandant
sein. Seitens des StMI gibt es keine Vorgaben.
Es wird darüber hinaus empfohlen eine Arbeitsanweisung zu erstellen, welche je nach Rückmeldung der TSE eine Handlungsmaßnahme vorsieht z.B. bei Sabotage Alarm, dass Verständigen der Polizei oder bei technischen Rückmeldungen, dass Verständigen der TTB.
Weitere Details finden Sie im aktuellen Nutzungskonzept Alarmierung im geschlossenen Nutzerkreis BOS.
Wie im MLV TSE-Anforderungen beschrieben, ist das zur Parametrierung notwendige
Equipment (Programmierkabel und Software) jeder TSE im Lieferumfang beizufügen. Ob dieses Equipment im Schrank der TSE verbleibt, an einen externen Dienstleister oder die für den individuellen RDB zuständige TTB weitergeleitet wird, obliegt ausschließlich dem Betreiber.
Ja, für die Einbindung eines FRT in eine TSE stellt die AS BY speziell parametrierte Codeplugs zur Verfügung.
Für die FRT für TSE werden seitens der AS BY eine Firmware und ein vorkonfigurierter und
freigegebener Codeplug zu Verfügung gestellt. Autorisierte, externe Dienstleister oder die zuständige TTB müssen somit nur noch die vorgegebenen GSSIs im FRT sowie die Sub-Adresse in der Steuereinheit für jede individuelle Sirene nachprogrammieren. Zu einem späteren Zeitpunkt muss jedoch das Wartungspersonal auch in der Lage sein, vor Ort ein Firmwareupdate durchzuführen, ähnlich wie es aus dem Sprechfunk
bereits bekannt ist. Beispiele für Bayernparameter sind Auslöseverzögerung, Sperrzeit, mSDS-Wartezeit, Rückmeldungsverzögerung.
Bereits bei der Bestellung des TSE ist darauf zu achten, dass der Lieferant sich zur vollständigen Erfüllung aller Leistungsmerkmale (LM) des Muster-LV schriftlich verpflichtet. Kann der Lieferant zum Zeitpunkt der Lieferung nicht alle LM erfüllen, so hat er diese gemäß der einzelvertraglichen Regelung nach zu erfüllen. Dies erfolgt in aller Regel durch ein Softwareupdate, kann aber auch HW-Änderungen umfassen. Je nach vereinbartem Erfüllungsort stellt der Lieferant dieses SW-Update elektronisch zur Verfügung oder ist eigenverantwortlich für das Einspielen
des Updates oder das Ersetzen der HW vor Ort. Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die personelle Unterstützung zur Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zum TSE für diese zusätzliche Maßnahme.
Hier sind die Vorgaben des MLV TSE-Anforderungen zu beachten. U.a. ist die Tür neben einem Sicherheitszylinderschloss auch mit einem Schaltkontakt auszustatten.
Im Leitstellenbereich der ILS Coburg wird dafür ein Transpondersystem eingesetzt. Informationen hierzu sind bei der TTB-KVB zu erhalten.