Digitale Alarmierung
Subadressen sind die „5-Tonfolgen der digitalen Alarmierung“. Sie bilden zusammen mit der Alarmgruppe eine eindeutige Alarmierungserreichbarkeit.
Analoge Alarmierung | Digitale Alarmierung |
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Kanal | GSSI / Datengruppe |
5-Tonfolge | Subadresse |
Erreichbarkeit (CO, CO#, LIF, KC) | Beschreibung |
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Alarmgruppe ALR_FW_XX + 1234 | Grundalarm der Feuerwehr A-Dorf (Subadresse 1234) |
Alarmgruppe ALR_FW_XX + 5678 | Grundalarm der Feuerwehr B-Dorf (Subadresse 5678) |
ALUS steht für Alarmierungs- Updatesystem. Es handelt sich dabei um ein Webportal über das Subadressen auf Pager aufgebracht, bzw. wieder gelöscht werden können. Auch Töne können darüber geändert werden. Die Töne können hier angehört werden.
In der analogen Alarmierung konnte durch eine Programmierstation bzw. mit der dazugehörigen Software jeder Pager „programmiert“ werden. Dadurch, dass die digitalen Pager Teilnehmer des BOS Funks sind, gelten entsprechend höhere Sicherheitsanforderungen, was ALUS erforderlich macht.
Ansprechpartner für alle Themen, die ALUS betreffen (Ändern von Subadressen oder Tönen) ist der jeweils zuständige Kreisbrandmeister.
Das ist abhängig davon welche Dienststelle zusätzlich aktiviert werden soll.
Szenario 1: Zusätzliche Subadresse einer anderen Feuerwehr in der gleichen Alarmgruppe (ALR_FW_XX)
Hierfür muss lediglich das Antragsformular an die TTB-KVB gesendet werden. Unterschrieben werden muss es vom Kommandanten zu dessen Feuerwehr der Pager gehört bzw. vom Kommandanten zu dessen Feuerwehr die zusätzliche Subadresse gehört.
Der Funkmeldeempfänger muss nicht in die TTB-KVB, die Programmierung erfolgt über die Luftschnittstelle.
Bitte beachten: Je nach Aufkommen kann die Bearbeitung einige Tage dauern. Sobald die zusätzliche Subadresse aktiv ist erscheint auf dem Pager eine Bestätigung.
Szenario 2: Zusätzliche Subadresse einer Feuerwehr aus einem anderen Landkreis oder einer Rettungsdiensteinheit
Auch hierfür muss das Antragsformular an die TTB-KVB gesendet werden. Zusätzlich muss der Pager für die Alarmierung der externen Einheit ertüchtigt werden. Dieses Softwareupdate kann nur kabelgebunden in der TTB-KVB stattfinden. Ein Termin kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (zu den Kontaktdaten).
Nach der Installation des Updates kann der Pager wieder mitgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine neuen Subadressen aktiviert. Dies muss durch die externe TTB erfolgen. Je nach dortigem Aufkommen kann dieser Vorgang einige Tage in Anspruch genommen werden. Sobald die neuen Schleifen verfügbar sind erscheint eine entsprechende Meldung wie im Szenario 1 beschrieben.
Szenario 3: Zusätzliche Subadresse eines THW Ortsverbands
Um eine Subadresse eines THW Ortsverbands zu programmieren ist der Ablauf wie im Szenario 2. Einziger Unterschied ist, dass zusätzlich ein THW internes Formular an die Regionalstelle gesendet werden muss. Dieses Formular liegt den Ortsbeauftragten vor.
Ja. Am Pager können die aktiven Subadressen über das
Menü > Meine Infos > Alarmschleifen > ALR_FW_XX
eingesehen werden.
Handelt es sich um ein Mischprofil mit einem anderen beteiligten Landkreis oder Organisation, ist neben ALR_FW_XX die zusätzliche externe Alarmgruppe sichtbar.
Die digitale Alarmierung ist wie die TMO-Sprechgruppen verfügbar. Konkret: Im ILS Zuständigkeitsbereich plus „Speckgürtel“ als Puffer.
Derzeit nicht. Mit einem späteren Update kann die Meldung wie beim Funkgerät quittiert werden.
Mit einem der folgenden Updates wird das Display ausgeschaltet sobald der Pager mit der Homestation verbunden wird. Ist der Pager eingeschaltet kann mit der linken oberen Taste das Display manuell ausgeschaltet werden
Bis zu 48 Stunden.
Ja, durch das TTB-Team kann ein Funktionstest ausgeführt werden, der den Pager wie ein Alarm auslösen lässt. Außerdem gibt es auch weiterhin den wöchentlichen Probealarm.
Das BOS Digitalfunk Netz wurde als Sprechfunknetz entwickelt und aufgebaut. Aufgrund der schmalen Kanalbandbreite ist eine breitbandige Datennutzung über dieses Netz nicht möglich. Wegen der Dateigröße eines Updates können diese nicht über die Luftschnittstelle aktualisiert werden, sondern müssen wie auch die HRT/MRT kabelgebunden aktualisiert werden.
Die Netzverfügbarkeit, gesehen auf die Gesamtfläche des Freistaates Bayern, ist erheblich besser als im Analogfunk. Es kann davon ausgegangen werden, dass dort, wo man mit einem HRT TMO-Sprechverbindungen aufbauen kann, auch eine einwandfreie Alarmierung gewährleistet ist.
Die Pager sind Eigentum der jeweiligen Kommune. Reparaturen liegen daher in deren Verantwortung.
Angebot der TTB-KVB: Da der Versand in speziell gesicherten Versandboxen nötig ist, bietet die TTB-KVB die Reparaturabwicklung als Servicedienstleistung an. Nachdem der Pager von der Reparatur zurück ist, muss er ohnehin wieder „ertüchtigt“ werden.
Nein. Der Pager wird für jeden Alarm einmal auslösen und auf dem Display darstellen welche meiner konfigurierten Subadressen alarmiert wurden.
Ja. Wie gehabt gibt es jeden Samstag einen Probealarm. Neu ist hierbei, dass es eine Subadresse für die Probealarmierung gibt und nicht alle Schleifen einzeln alarmiert werden.
Derzeit spielt es keine Rolle welche Rückmeldung gegeben wird. Die Antworten der Pager werden momentan nicht ausgewertet.
Diese Funktion kann über Profile realisiert werden.
- Digitale Pager können bis zu vier Profile eingerichtet haben
- jedes der Profile kann beliebige Subadressen beinhalten
- es ist immer nur ein Profil aktiv
In diesem Beispiel könnte tagsüber das „Profil 2“ geschaltet werden um auch Alarmierungen der Zweitfeuerwehr am Ort des Arbeitsplatzes zu empfangen. Abends/Nachts kann das „Profil 1“ verwendet werden um lediglich über Alarmierungen der Heimatfeuerwehr benachrichtigt zu werden.
- Zuerst schaut man sich an Plätzen die vorher besucht wurden nochmals um
- sollte nichts auffindbar sein, wendest du dich an die TTB-KVB
- sollte der Pager nach ausgeführter Lokalisierung durch die TTB-VB weiterhin verschollen bleiben, wird dieser vorhergehend deaktiviert
- sollte er dann wieder auftauchen, kann der Pager weiter verwendet werden
- ist das nicht der Fall, wird der Pager für immer gesperrt und aus dem System genommen
Digitale Sirene
Die Ansteuerung muss in jedem Falle den Vorgaben der Projektgruppe Objektfunk/Alarmierung (PG OV/ALR) genügen. Diese können dem „Nutzungskonzept Alarmierung Bayern“ entnommen werden. Es liegt im „geschlossenen Nutzerbereich Digitalfunk“ auf der Webseite des
StMI zum Download bereit. (https://www.stmi.bayern.de/sus/digitalfunk/bos/) Die örtlichen Projektgruppen und auch weitere betroffene behördliche Stellen erhalten die Zugangsdaten auf
Anfrage von der PG OV/ALR. Im Downloadbereich ist auch das Musterleistungsverzeichnis
für TSE (TETRA-Sirenen-Einheit) zu finden, welches den beschaffenden Stellen eine Hilfestellung bei der Beschaffung bieten soll.
Die TSE besteht aus einem Steuergerät sowie einem TETRA-Funkgerät (sog. FRT), welche
gemeinsam in einem Schutzgehäuse verbaut werden. Darüber hinaus ist eine Antenne gem.
Vorgaben der BDBOS und eine BSI-Sicherheitskarte erforderlich. Bei Fragen hierzu können
Sie sich ebenso an die PG OV/ALR wenden.
Zu beachten ist, dass bei dem Sirenenförderprogramm des Bundes weitere Förderbedingungen gelten, die zwingend einzuhalten sind und sich nicht voll mit den Bedingungen des bayerischen Sonderförderprogramms Digitalfunk decken (z.B.: handelt es sich bei den durch den
Bund geförderten Sirenenanlagen ausschließlich um elektronische Sirenen, welche Notstrom
gepuffert sein müssen).
Es ist zu erwarten, dass die Expertengruppe Alarmierung/Fernwirken besonders im Hinblick
auf eine bundesweit einheitliche Warnung der Bevölkerung in der Parametrierung der TSE
weitere Vorgaben erarbeitet. Es ist von keinen grundsätzlichen Änderungen auszugehen, lediglich von Feinjustierungen und Detaillierungen. HW-Änderungen sind ab der MLV TSE-Anforderungen Version 2.0 nicht geplant. Die jeweils aktuellste Fassung steht online zur Verfügung.
Hier gelten die gleichen Vorgaben, wie sie für den Sprechfunk des Digitalfunks BOS für alle
ortsfesten Funkanlagen festgelegt wurden. Bzgl. des Antragsverfahrens erhalten Sie Unterstützung bei Ihrer örtlich zuständigen Taktisch Technischen Betriebsstelle (TTB).
Die AS BY stellt Vorlagen zur Programmierung der Funkgeräte (FRT) zur Verfügung, welche
mit dem StMI abgestimmt sind. Die Sirene (TSE) ist als ortsfeste Funkanlage anzumelden.
Hierbei unterstützt Sie Ihre zuständige TTB.
Aktuell wird an der Umsetzung zur Anbindung der Sirenen an das modulare Warnsystem des
Bundes (MoWaS) gearbeitet. Ausreichend ist aktuell die Möglichkeit der Ansteuerung der Sirene durch den Digitalfunk BOS
Die Erklärung der Betriebsbereitschaft kann schriftlich durch die beauftragte Firma erfolgen.
Hier gelten zahlreiche Normen für die unterschiedlichsten Gewerke (z.B. Baustatik, Blitzschutz, Elektrotechnik, etc.). Wir bitten Sie, sich bei der Installation von einer Fachfirma für Sirenen- und Warnanlagen beraten zu lassen, da ggf. verschiedene Normen auf die örtlichen
Bedingungen angewendet werden müssen. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen und
sicheren Aufbau sowie den Betrieb der Sirene eigenverantwortlich.
Hier ist nicht die Leitstelle der AS BY gemeint, diese Aufgaben wurden ihr nicht übertragen.
Diese Stelle ist vielmehr vom Betreiber der Sirene zu benennen, idealerweise ist dies eine zu
definierende, zentrale Stelle, z.B. die ILS oder TTB des jeweiligen RDB, welche für alle TSE
24/7 verfügbar ist. Es könnte jedoch auch der für den Bereich zuständige FW Kommandant
sein. Seitens des StMI gibt es keine Vorgaben.
Es wird darüber hinaus empfohlen eine Arbeitsanweisung zu erstellen, welche je nach Rückmeldung der TSE eine Handlungsmaßnahme vorsieht z.B. bei Sabotage Alarm, dass Verständigen der Polizei oder bei technischen Rückmeldungen, dass Verständigen der TTB.
Weitere Details finden Sie im aktuellen Nutzungskonzept Alarmierung im geschlossenen Nutzerkreis BOS.
Wie im MLV TSE-Anforderungen beschrieben, ist das zur Parametrierung notwendige
Equipment (Programmierkabel und Software) jeder TSE im Lieferumfang beizufügen. Ob dieses Equipment im Schrank der TSE verbleibt, an einen externen Dienstleister oder die für den individuellen RDB zuständige TTB weitergeleitet wird, obliegt ausschließlich dem Betreiber.
Ja, für die Einbindung eines FRT in eine TSE stellt die AS BY speziell parametrierte Codeplugs zur Verfügung.
Für die FRT für TSE werden seitens der AS BY eine Firmware und ein vorkonfigurierter und
freigegebener Codeplug zu Verfügung gestellt. Autorisierte, externe Dienstleister oder die zuständige TTB müssen somit nur noch die vorgegebenen GSSIs im FRT sowie die Sub-Adresse in der Steuereinheit für jede individuelle Sirene nachprogrammieren. Zu einem späteren Zeitpunkt muss jedoch das Wartungspersonal auch in der Lage sein, vor Ort ein Firmwareupdate durchzuführen, ähnlich wie es aus dem Sprechfunk
bereits bekannt ist. Beispiele für Bayernparameter sind Auslöseverzögerung, Sperrzeit, mSDS-Wartezeit, Rückmeldungsverzögerung.
Bereits bei der Bestellung des TSE ist darauf zu achten, dass der Lieferant sich zur vollständigen Erfüllung aller Leistungsmerkmale (LM) des Muster-LV schriftlich verpflichtet. Kann der Lieferant zum Zeitpunkt der Lieferung nicht alle LM erfüllen, so hat er diese gemäß der einzelvertraglichen Regelung nach zu erfüllen. Dies erfolgt in aller Regel durch ein Softwareupdate, kann aber auch HW-Änderungen umfassen. Je nach vereinbartem Erfüllungsort stellt der Lieferant dieses SW-Update elektronisch zur Verfügung oder ist eigenverantwortlich für das Einspielen
des Updates oder das Ersetzen der HW vor Ort. Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die personelle Unterstützung zur Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zum TSE für diese zusätzliche Maßnahme.
Hier sind die Vorgaben des MLV TSE-Anforderungen zu beachten. U.a. ist die Tür neben einem Sicherheitszylinderschloss auch mit einem Schaltkontakt auszustatten.
Im Leitstellenbereich der ILS Coburg wird dafür ein Transpondersystem eingesetzt. Informationen hierzu sind bei der TTB-KVB zu erhalten.