Bereits bei der Bestellung des TSE ist darauf zu achten, dass der Lieferant sich zur vollständigen Erfüllung aller Leistungsmerkmale (LM) des Muster-LV schriftlich verpflichtet. Kann der Lieferant zum Zeitpunkt der Lieferung nicht alle LM erfüllen, so hat er diese gemäß der einzelvertraglichen Regelung nach zu erfüllen. Dies erfolgt in aller Regel durch ein Softwareupdate, kann aber auch HW-Änderungen umfassen. Je nach vereinbartem Erfüllungsort stellt der Lieferant dieses SW-Update elektronisch zur Verfügung oder ist eigenverantwortlich für das Einspielen
des Updates oder das Ersetzen der HW vor Ort. Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die personelle Unterstützung zur Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zum TSE für diese zusätzliche Maßnahme.