Die Ansteuerung muss in jedem Falle den Vorgaben der Projektgruppe Objektfunk/Alarmierung (PG OV/ALR) genügen. Diese können dem „Nutzungskonzept Alarmierung Bayern“ entnommen werden. Es liegt im „geschlossenen Nutzerbereich Digitalfunk“ auf der Webseite des
StMI zum Download bereit. (https://www.stmi.bayern.de/sus/digitalfunk/bos/) Die örtlichen Projektgruppen und auch weitere betroffene behördliche Stellen erhalten die Zugangsdaten auf
Anfrage von der PG OV/ALR. Im Downloadbereich ist auch das Musterleistungsverzeichnis
für TSE (TETRA-Sirenen-Einheit) zu finden, welches den beschaffenden Stellen eine Hilfestellung bei der Beschaffung bieten soll.
Die TSE besteht aus einem Steuergerät sowie einem TETRA-Funkgerät (sog. FRT), welche
gemeinsam in einem Schutzgehäuse verbaut werden. Darüber hinaus ist eine Antenne gem.
Vorgaben der BDBOS und eine BSI-Sicherheitskarte erforderlich. Bei Fragen hierzu können
Sie sich ebenso an die PG OV/ALR wenden.
Zu beachten ist, dass bei dem Sirenenförderprogramm des Bundes weitere Förderbedingungen gelten, die zwingend einzuhalten sind und sich nicht voll mit den Bedingungen des bayerischen Sonderförderprogramms Digitalfunk decken (z.B.: handelt es sich bei den durch den
Bund geförderten Sirenenanlagen ausschließlich um elektronische Sirenen, welche Notstrom
gepuffert sein müssen).